Erhebung von Kontaktdaten nach der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2


Tragen Sie Ihre Kontaktdaten in das Formular ein und nehmen Sie bitte die folgenden Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Kenntnis. Wir weisen darauf hin, dass nach § 4 Abs. 2 der Corona-Bekämpfungsverordnung die Kontaktdaten wahrheitsgemäß angegeben werden müssen. Die vorsätzliche Angabe von falschen Kontaktdaten stellt gemäß § 21 Abs. 2 Corona-Bekämpfungsverordnung in Verbindung mit § 73 Abs. 1 a Nummer 24 Infektionsschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer mit einer Geldbuße in Höhe von 400 Euro (Regelsatz) geahndet werden kann.

Kontaktdatenerfassung

Ihre Rechte: Sie haben als betroffene Person in Bezug auf die erhobenen Kontaktdaten das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, sowie nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gegenüber dem Verantwortlichen ein Recht auf Löschung. Nutzen Sie zur Wahrnehmung Ihrer Rechte die obigen Kontaktdaten des Verantwortlichen. Der Verantwortliche wird eine Löschung der Kontaktdaten unabhängig davon nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vornehmen.


Es besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde

(Landesbeauftragte für Datenschutz, Holstenstraße 98, 24103 Kiel, www.datenschutzzentrum.de).


Stand: 28.07.2020 – ULD

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